Beitragsordnung

Beitragsordnung

Beitragsordnung

des Dresdner Angel- und Naturfreunde e. V.
gültig ab 01.01.2027
Entwurfsfassung – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 01.12.2026

§ 1 Grundsätze

Die Mitgliedschaft im Dresdner Angel- und Naturfreunde e. V. ist grundsätzlich beitragspflichtig. Höhe und Zusammensetzung der Mitgliedsbeiträge, Aufnahmebeiträge, Beitragsoptionen sowie besonderer Kostenersatz werden durch diese Beitragsordnung geregelt.

Die Beiträge für aktive Mitglieder setzen sich aus dem Vereinsbeitrag und den jeweils erforderlichen Beiträgen bzw. Jahresangelberechtigungen des Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden e. V. (AVE) bzw. des Landesverbandes Sächsischer Angler e. V. (LVSA) zusammen.

Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr und läuft vom 01.01. bis 31.12. Eine anteilige Berechnung von Jahresbeiträgen erfolgt nicht.

§ 2 Beitragsgruppen

Vollzahler sind Mitglieder, die am 01.01. des jeweiligen Beitragsjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Kinder und Jugendliche sind Mitglieder, die am 01.01. des jeweiligen Beitragsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Passive Mitgliedschaft: Der Wechsel von einer aktiven in eine passive Mitgliedschaft ist grundsätzlich nur zum Beginn eines neuen Beitragsjahres möglich. Der Wechsel von einer passiven in eine aktive Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Bereits gezahlte Beiträge für eine passive Mitgliedschaft werden dabei nicht auf die aktive Mitgliedschaft angerechnet.

Mitglieder mit passiver Mitgliedschaft sind von der Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitseinsätzen befreit.

Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Vereinsbeitrages sowie von der Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsleistungen befreit.

§ 3 Beiträge ab 01.01.2027

3.1 Beiträge und Jahresangelberechtigungen AVE/LVSA – Beitragsjahre 2027 und 2028

Beitragsart Vollzahler Kinder / Jugend Passive Mitgliedschaft
Jahresangelberechtigung allgemeine Gewässer 135,00 € 60,00 €
Jahresangelberechtigung allgemeine Gewässer einschließlich Forellengewässer 240,00 € 165,00 €
Verbandsbeitrag passive Mitgliedschaft 35,00 €
Der Zuschlag für die Salmonidenberechtigung beträgt in den Beitragsjahren 2027 und 2028 für Vollzahler und Kinder/Jugendliche jeweils 105,00 € jährlich und wird zusätzlich zum jeweiligen Grundbeitrag erhoben.

3.2 Stufenweise Anpassung der AVE-/LVSA-Verbandsbeiträge

Die Delegiertenversammlung des zuständigen Verbandes hat eine stufenweise Anpassung der Jahresmitgliedsbeiträge beschlossen. Phase 1 gilt für die Beitragsjahre 2027 und 2028. Phase 2 gilt ab dem Beitragsjahr 2029.

Beitragsart 2027 und 2028
Phase 1
ab 2029
Phase 2
Beitrag Vollzahler 135,00 € 150,00 €
Kinder-/Jugendbeitrag 60,00 € 75,00 €
Beitrag passive Mitgliedschaft 35,00 € 40,00 €
Salmonidenberechtigung
zusätzlich zum Vollzahler- oder Jugendbeitrag
105,00 € 105,00 €

Die vereinseigenen Beitragsanteile bleiben von dieser stufenweisen Anpassung unberührt. Soweit keine anderweitige Beschlussfassung des Vereins erfolgt, werden die durch den Verband beschlossenen Erhöhungen der Verbandsanteile ab dem jeweiligen Beitragsjahr entsprechend in den Gesamtbeitrag übernommen.

Voraussichtliche Gesamtbeiträge ab 2029 bei unveränderten Vereinsanteilen:
Vollzahler: 160,00 €
Kinder/Jugendliche: 80,00 €
Passive Mitgliedschaft: 45,00 €
Salmonidenberechtigung weiterhin zusätzlich: 105,00 €

3.3 Vereinsbeiträge und einmaliger Aufnahmebeitrag

Beitragsart Passive Mitgliedschaft Vollzahler Kinder / Jugend
Vereinsbeitrag jährlich 5,00 € 10,00 € 5,00 €
Einmaliger Aufnahmebeitrag 110,00 € 50,00 €
Aufnahmebeitrag für Ehe-/Lebenspartner eines Vollzahlers 50,00 €
Beitragsoption „Freistellung von Arbeitseinsätzen“ 0,00 € 50,00 € 50,00 €

Bei Ehe- oder Lebenspartnern eines bereits vollzahlenden Vereinsmitglieds reduziert sich der einmalige Aufnahmebeitrag auf 50,00 €.

§ 4 Arbeitseinsätze

Aktive Mitglieder sind verpflichtet, jährlich vier Arbeitsstunden für den Verein zu erbringen.

Alternativ kann die Beitragsoption „Freistellung von Arbeitseinsätzen“ für 50,00 € pro Beitragsjahr gewählt werden.

Die Freistellung kann als jährlich wiederkehrende Beitragsoption im Abo vereinbart werden.

Mitglieder mit passiver Mitgliedschaft sowie Ehrenmitglieder sind von der Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitseinsätzen befreit.

§ 5 Beitragsoptionen im Abo

Mitglieder können zusätzlich zur Grundmitgliedschaft weitere jährlich wiederkehrende Leistungen als „Beitragsoptionen im Abo“ bestellen. Hierzu gehören insbesondere zusätzliche Jahresangelberechtigungen, Berechtigungen für Forellengewässer sowie die Freistellung von den jährlichen Arbeitseinsätzen.

Die ausgewählten Beitragsoptionen werden automatisch in den jährlichen Beitragslauf aufgenommen und gemeinsam mit den übrigen Mitgliedsbeiträgen abgerechnet.

Das Abo gilt jeweils für ein Beitragsjahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Beitragsjahr, sofern es nicht fristgerecht gekündigt oder geändert wird.

Eine Kündigung oder Änderung der Beitragsoptionen für das folgende Beitragsjahr ist bis spätestens 30.10. des laufenden Jahres möglich.

Nach dem 01.11. bereits veranlasste oder bestellte Jahresberechtigungen können nur storniert werden, soweit dies gegenüber dem jeweiligen Verband noch möglich ist. Für nachträgliche Stornierungen kann ein Kostenersatz in Höhe von 7,50 € je Stornorechnung erhoben werden.

Die jeweils gültigen Preise der angebotenen Beitragsoptionen ergeben sich aus dieser Beitragsordnung bzw. den vom zuständigen Verband festgelegten Beitragssätzen.

§ 6 Beitragsabrechnung und Zahlung

Die Beitragsabrechnung für das folgende Beitragsjahr erfolgt grundsätzlich Ende Oktober des laufenden Jahres. Die Beitragsrechnung enthält die für das folgende Beitragsjahr zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge sowie die vom Mitglied gewählten Beitragsoptionen.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren. Der Rechnungsbetrag wird frühestens vier Wochen nach Versand der Beitragsrechnung vom hinterlegten Konto eingezogen. Der konkrete Einzugstermin wird dem Mitglied mit der Beitragsrechnung bzw. im Rahmen der SEPA-Vorabinformation mitgeteilt.

Der reguläre Einzug erfolgt in der Regel zum 01.12. des laufenden Jahres für das folgende Beitragsjahr.

In begründeten Ausnahmefällen kann der Verein eine Zahlung per Überweisung zulassen. In diesem Fall ist der Rechnungsbetrag zu dem in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstermin auf das Vereinskonto zu überweisen. Ein Anspruch auf Zahlung per Überweisung besteht nicht.

6.1 Kosten bei Rücklastschriften

Entstehen dem Verein aufgrund einer vom Mitglied bzw. Kontoinhaber zu vertretenden Rücklastschrift Kosten, insbesondere wegen fehlender Kontodeckung oder einer nicht mehr bestehenden bzw. fehlerhaft angegebenen Kontoverbindung, können dem Mitglied die dem Verein tatsächlich entstandenen Bankkosten in Rechnung gestellt werden.

Soweit aufgrund der Rücklastschrift eine schriftliche Zahlungsaufforderung per Post erforderlich wird, kann zusätzlich eine Kostenpauschale von 2,50 € für Porto und Bearbeitung erhoben werden. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Verein kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

Gerät ein Mitglied mit einer fälligen Zahlung in Verzug, können weitere nachweislich entstandene Kosten nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden.

§ 7 Ausgabe der Jahresangelberechtigungen und Vereinsunterlagen

Die Ausgabe der Jahresangelberechtigungen und sonstigen Verbands- oder Vereinsunterlagen erfolgt nach vollständiger Beitragszahlung sowie unter Beachtung der jeweils geltenden Voraussetzungen des AVE/LVSA.

Soweit für die Ausgabe ein gültiger Fischereischein oder weitere Nachweise erforderlich sind, sind diese vom Mitglied rechtzeitig vorzulegen.

Sofern Unterlagen auf Wunsch des Mitglieds postalisch versandt werden, kann hierfür ein Kostenersatz für Versand und Bearbeitung in Höhe von 10,00 € erhoben werden.

§ 8 Rechte aus der Beitragszahlung für aktive Mitgliedschaften

8.1 Jahresangelberechtigung allgemeine Gewässer:
Berechtigung zur Nutzung der allgemeinen Gewässer entsprechend dem jeweils gültigen Gewässerverzeichnis des AVE/LVSA.

8.2 Jahresangelberechtigung allgemeine Gewässer einschließlich Forellengewässer:
Berechtigung zur Nutzung der allgemeinen Gewässer sowie der Forellengewässer entsprechend dem jeweils gültigen Gewässerverzeichnis des AVE/LVSA.

8.3 Soweit eine Berechtigung ausschließlich für Forellengewässer in Verbindung mit einer passiven Mitgliedschaft angeboten wird, richtet sich deren Umfang nach den jeweils geltenden Bestimmungen des AVE/LVSA.

8.4 Mitglieder sind im Rahmen der jeweils geltenden Vereinsregelungen zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Dresdner Angel- und Naturfreunde e. V. berechtigt.

§ 9 Verlust von Mitglieds- oder Berechtigungsunterlagen

Bei Verlust von Mitglieds-, Verbands- oder Berechtigungsunterlagen können Ersatzunterlagen ausgestellt werden, soweit dies nach den Vorgaben des Vereins bzw. des zuständigen Verbandes möglich ist.

Entstehende tatsächliche Kosten bzw. vom Verband erhobene Entgelte trägt das Mitglied.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung soll zum 01.01.2027 in Kraft treten. Sie steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 01.12.2026. Mit ihrem Inkrafttreten tritt die bisherige Beitragsordnung außer Kraft.

Tim Söhner Vorsitzender
Ingolf Hain Stellvertretender Vorsitzender

Information

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