Nutzungsbedingungen Kleinteich Goppeln
Der Kleinteich Goppeln ist ein Vereinsangelgewässer zur Gruppennutzung. Es ist kein Allgemeines Angelgewässer des Anglerverbandes „Elbflorenz“. Die Nutzung des Grundstücks und des Gewässers muss vorab gemeldet und bestätigt sein.
Voraussetzungen zur Beangelung:
Voraussetzungen zur Beangelung:
- Gültiger Fischereischein, gültiger Erlaubnisschein des „LV Sächsischer Angler e.V.“ für das aktuelle Jahr und Mitgliedschaft in einem Angelverein der Region Dresden (AVE)
- Schriftliche Genehmigung durch den Dresdner Angel- und Naturfreunde e.V. (diese ist für Kontrollzwecke vor Ort mitzuführen)
- Es ist vor Angelbeginn immer ein verantwortlicher Ansprechpartner mit Namen und Telefonnummer zu benennen, welcher vor Ort für unseren Gewässerwart Ansprechpartner ist.
- Wir erwarten gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Anglern und einen anständigen Umgang miteinander.
- Der Angelplatz ist sauber und ordentlich zu verlassen. Müll ist mitzunehmen.
- Das Grillen ist nur an bestimmten Stellen erlaubt und muss bei Anmeldung der Gruppe mit beantragt werden. Für ausreichenden Brandschutz ist eigenverantwortlich zu sorgen.
- Das Anfüttern oder das Benutzen eines Futterkorbes ist verboten.
- Parken darf nur in den vorgesehenen Parkflächen erfolgen. Die Wege sind frei zu halten.
- Das Zelten und Nachtangeln ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Dresdner Angel- und Naturfreunde e.V. erlaubt.
- Pflichteinträge im Fangbuch (Datum, Gewässer-Nr., Fänge) sind vom Einzelangler vorzunehmen.
- Nach jedem Angeltag sind vom Verantwortlichen der Angelgruppe die statistischen Gruppenfangnachweise zu führen. (Formular wird mit Genehmigung ausgereicht)
- Im Übrigen gilt die Gewässerordnung des LVSA e.V.
- Angeln in den Schonbereich (im Plan rot markiert) ist verboten.
- Unsere Graskarpfen sind ganzjährig geschützt und müssen so schonend wie möglich zurückgesetzt werden.